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Das Kreiskirchenamt für die Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen sucht am Dienstort Recklinghausen eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
Die Anstellung ist in Voll- oder Teilzeit möglich und unbefristet. Sie verantworten die Lohn- und Gehaltsabrechnung, pflegen Abrechnungsdaten, führen Melde- und Bescheinigungswesen durch und arbeiten eng mit Krankenkassen, Behörden und Sozialversicherungsträgern zusammen.
Sie sind auf der Suche nach einer spannenden Aufgabe im kirchlichen Umfeld? Das Kreiskirchenamt für die Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen sucht am Dienstort Recklinghausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Voll- oder Teilzeit) die/der mit Leidenschaft für Zahlen die Verwaltungsarbeit im Kreiskirchenamt bereichert.
Das Kreiskirchenamt mit rund 60 Mitarbeitenden ist die zentrale Verwaltung der beiden Kirchenkreise und übernimmt als Dienstleister für 17 Kirchengemeinden, 2 Kirchenkreise und deren Einrichtungen die administrativen Grundaufgaben. Die Finanzabteilung betreut und unterstützt die kirchlichen Körperschaften in sämtlichen finanziellen Belangen und befindet sich aktuell in einem spannenden Transformationsprozess.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie haben weitere Fragen? Dann steht Ihnen Herr Dr. Andreas Adamzik als Interimsmanager der Finanzabteilung gerne zur Verfügung.
Bitte per E-Mail an: andreas.adamzik@ekvw.de
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Kreiskirchenamt für die Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt.
Allgemeine Hinweise: Mit der Zusendung der Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Verzichten Sie bitte auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen sechs Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.
Fahrtkosten zu etwaigen Vorstellungsgesprächen und andere Auslagen können nicht erstattet werden.
Für Bewerbungen per E-Mail: Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.