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Landeshauptstadt Stuttgart sucht Ideenmanager/-in (m/w/d) für das DO.IT. Die Stelle ist befristet bis 28.02.2029 und gehört zum Amt für Digitalisierung, Organisation und IT.
Aufgabe ist, ein modernes, digitales Ideenmanagement-System zu etablieren, Mitarbeitendenbeteiligung zu stärken und Prozesse zu optimieren. Sie analysieren den Markt, wählen passende Tools, erstellen Marketingstrategien und koordinieren Bewertungsverfahren.
Wir suchen Sie für das Amt für Digitalisierung, Organisation und IT (DO.IT) der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist befristet bis zum 28.02.2029 zu besetzen.
Das städtische Vorschlagswesen soll in ein modernes Ideenmanagement weiterentwickelt werden. Die Stelle ist im Sachgebiet Stellenplan, Grundsatz und Ideenmanagement verortet und dem Aufgabengebiet des Grundsatzes zugeordnet. Die Kolleg/-innen des Grundsatzes sind erste Anlaufstelle für stadtweite Organisationspläne und beraten in grundsätzlichen Fragestellungen. Das Ideenmanagement soll aktiv die Beteiligung aller städtischen Mitarbeitenden bei der Modernisierung und effizienteren Aufgabenerledigung der Landeshauptstadt Stuttgart fördern und stärken.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD (4.269,64 – 6.326,77 €).
Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Weitere Informationen zur Stufensystematik finden Sie hier: Tarifbeschäftigte
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Marco-Andreas Müller unter 0711 216-17585 oder marco-andreas.mueller@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Marlene Reger unter 0711 216-17012 oder poststelle17-personalstelle@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unterwww.stuttgart.de/karriere.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.