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Das Oberlandesgericht Bamberg sucht externe Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst im OLG-Bezirk Bamberg. Die sechsmonatige vorbereitende Ausbildung beginnt am 15. April 2027; danach folgt eine 18-monatige Gerichtsvollzieherausbildung ab dem 15.
Oktober 2027. Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt nach bestandener Prüfung. Anschließend ist eine Besoldung nach Gruppe A6/A8 vorgesehen, mit guten Entwicklungsmöglichkeiten bis BesGr.
Für das Jahr 2027 werden wieder externe Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg gesucht.
Wir bieten:
Unmittelbar vor der regulären Gerichtsvollzieherausbildung erfolgt eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung, die am 15. April 2027 beginnt.
Nach der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der vorbereitenden Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung. Diese 18-monatige Ausbildung beginnt am 15. Oktober 2027.
Nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe spätestens zum 1. Juli 2029 mit Übertragung von Gerichtsvollzieheraufgaben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/gerichtsvollzieher/
Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
bevorzugt: Aschaffenburg, Obernburg a. Main, Würzburg, Gemünden a. Main, Kitzingen
ggf. möglich: Bamberg, Forchheim, Haßfurt, Bayreuth, Kulmbach, Coburg, Kronach, Lichtenfels, Hof, Wunsiedel, Schweinfurt, Bad Kissingen, Bad Neustadt a. d. Saale
Die Stelle ist während der Ausbildung nicht teilzeitfähig.
30.06.2029 (mit anschließender Möglichkeit zur Übernahme in das Beamtenverhältnis)
OLG BA 2341 E - 1121/2026
Frau Pfeiffer - Tel. 0951/833-1127 oder Herr Müller – Tel. 0951/833-1120
Vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Berufsabschlusszeugnis und ggf. Arbeitszeugnis per E-Mail an Poststelle@olg-ba.bayern.de
Frau Präsidentin
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Während der Ausbildung erfolgt die Anstellung in einem befristeten Arbeitsverhältnis in der Entgeltgruppe E5 TV-L (monatliches Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung 3073,97 EUR); mit Verbeamtung und Betrauung mit Gerichtsvollzieheraufgaben nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung Einstieg in der BesGr. A6.
Die Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst ist auch für Schwerbehinderte geeignet. Wegen der Außendiensttätigkeit ist jedoch ein Mindestmaß an körperlicher Beweglichkeit erforderlich. Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
15.04.2027
Oktober 2026