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Das Oberlandesgericht Celle bildet z ur/zum Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) aus. Der Start ist am 1. Juni eines jeden Jahres, Bewerbungen bis zum 30. November des Vorjahres möglich.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2.Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, die bei den Amtsgerichten in Vollstreckungsaufgaben tätig sind. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Juni jedes Jahres.
Das Oberlandesgericht Celle bildet z ur/zum Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d ) aus.
Der Start ist am 1. Juni eines jeden Jahres,Bewerbungen sind bis zum 30. November des Vorjahres möglich.
Gerichtsvollzieherinnen undGerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2.Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, die bei den Amtsgerichten inVollstreckungsaufgaben tätig sind. Hierzu gehören zum Beispiel
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt damiteine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar. Von ihrem/seinemGeschick hängt es oft ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und dieBevölkerung, in ihren berechtigten Erwartungen an die Justiz nicht enttäuschtwird.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinenGeschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass sie/er an demAmtssitz - also nicht im Gericht selbst - ein Geschäftszimmer hält und ggfs.zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Junieines jeden Jahres. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Justiztätig sind, dauert die Ausbildung ggf. nur18 Monate und beginntdamiterst am 1. Dezember einesjeden Jahres.Die theoretischeAusbildung findet beim Landgericht bzw. Amtsgericht Hannover statt. Diepraktische Ausbildung wird an Amtsgerichten des OLG-Bezirks Celle durchgeführt.Eine heimatnahe Ausbildung wird in der Regel versucht zu ermöglichen.
Der Beruf erfordert
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem ein gewisses Maßan räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichenauf die Belange der Anwärterinnen und Anwärter und bestehende EinsatzwünscheRücksicht genommen.
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
Nach erfolgreicher Ausbildung, die mit einer Prüfung abschließt, werden dieAusbildungsteilnehmer/innen zur Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher imBeamtenverhältnis auf Probe in der BesGr. A 8 des NiedersächsischenBesoldungsgesetzes (NBesG) ernannt.
Bei Bewährung in der dreijährigen Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtinbzw. zum Beamten auf Lebenszeit.
Beförderungen in dieBesoldungsgruppen A 9 und A 9 mit Amtszulage NBesG sind möglich.
Neben der Besoldung nach der Bundesbesoldungsordnung erhaltenGerichtsvollzieher/innen Anteile von den vereinnahmten Vollstreckungskosten,die zum Teil der Abgeltung der Bürokosten dienen.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht aus der Justiz kommensowie Angestellte aus der Justiz
Die zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen undBewerber werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eingestelltund führen für die Dauer der Ausbildung im Vorbereitungsdienst dieDienstbezeichnung „Gerichtsvollzieher-Anwärterin" oder„Gerichtsvollzieher-Anwärter".
Auf das öffentlich-rechtlicheAusbildungsverhältnis sind die für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf imVorbereitungsdienst geltenden Vorschriften einschließlich der Vorschriften überUnfallfürsorge entsprechend anzuwenden; an die Stelle der Anwärterbezüge (§ 59Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. August 2006geltenden Fassung vom 6. August 2002, BGBl. I S. 3020, zuletzt geändert durchArtikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2006, BGBl. I S. 1466) tritt eineUnterhaltsbeihilfe in Höhe des Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 5des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der jeweilsgeltenden Fassung. Die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt jeweils zumletzten Tag eines Monats für den laufenden Monat.
Beamtinnen und Beamte aus der ehemaligen Laufbahn desallgemeinen mittleren Dienstes
Bewerberinnenund Bewerber, die bereits in der Justiz als Beamte beschäftigt sind, behaltenwährend der Ausbildung und ggf. während des Vorbereitungslehrgangs ihren Statusund werden dementsprechend weiter den besoldungsrechtlichen Bestimmungenentsprechend besoldet. Für Beamtinnen und Beamten aus der ehemaligen Laufbahndes allgemeinen mittleren Dienstes gelten Sonderreglungen gem. Absprache mitden abgebenden Dienststellen.
Bewerberinnenund Bewerber, die nicht in der niedersächsischen Justizbeschäftigt sind, fügen ihrer Bewerbung per Post oder E-Mail zunächst folgendeUnterlagen bei:
Wer einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruchnehmen kann, wendet sich bitte zunächst an die zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind besonders erwünscht und werdenbei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oberlandesgericht-celle.de und www.stark-fuer-gerechtigkeit.de .