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Amtsgericht Kelheim sucht ab 01.01.2027 eine/n Beschäftigte/n (w/m/d) gemäß § 30 TV-L in Verbindung mit § 14 TzBfG. Die Tätigkeit umfasst die Führung der Gerichtsakten, Postbearbeitung, Fristenüberwachung und Schreibarbeiten.
Die Bearbeitung erfolgt zunehmend elektronisch. Es awaited eine abgeschlossene Ausbildung in einem der genannten kaufmännischen Berufe, gute Texterfassung, fundierte Office-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Weiterbildung.
Das Amtsgericht Kelheim sucht ab 01.01.2027 vorerst befristet auf die Dauer von 13 Monaten:
einen Beschäftigte/n (w/m/d) gem. § 30 TV‑L i.V. m. § 14 TzBfG. Bei entsprechender Leistung ist eine Verlängerung vorgesehen. Arbeitnehmer/innen bei Gericht unterstützen gemeinsam mit den Justizfachwirten (Beamte der 2. Qualifikationsebene) die Arbeit von Richtern und Rechtspflegern.
Die Mitarbeiter/innen einer sogenannten ”Serviceeinheit" sind u.a. zuständig für das Führen der Gerichtsakten und die Bearbeitung der zugehörigen Post, die Überwachung von Fristen, für Schreibtätigkeiten, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen und die Kostenbehandlung (Berechnung der Gerichtskosten). Die Bearbeitung der Gerichtsakten erfolgt mittlerweile hauptsächlich elektronisch.
Die notwendigen fachlichen Kenntnisse werden am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Schulungskonzepts vermittelt.
Den Bewerbungsunterlagen sollten Abschluss- und Prüfungszeugnisse über den mittleren Schulabschluss, den Berufsschul- und Berufsausbildungsabschluss, sowie vorhandene Arbeitszeugnisse beigefügt sein.