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Land Brandenburg in Frankfurt (Oder) sucht eine Mitarbeiterin/mitarbeiter (w/m/d) in der Buchhaltung (EG 8 TV-L) im Sachgebiet Buchführung II/Controlling. Zu Ihren Aufgaben gehören Zahlungsverkehr, Überwachung von Forderungen und SAP-Buchungen.
Sie bringen eine abgeschlossene Ausbildung in Verwaltungsberufen oder vergleichbar mit, arbeiten selbstständig, teamorientiert und kommunikativ. Flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Optionen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Für die Landeshauptkasse des Landes Brandenburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Frankfurt (Oder)
eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter (w/m/d)1 in der Buchhaltung
im Sachgebiet Buchführung II/Controlling
(EG 8 TV-L)
Die Landeshauptkasse Brandenburg ist für die zentrale Haushalts- und Kassenführung des Landes zuständig. Dazu gehören die Verwaltung der Landesbankkonten, die Überwachung nichtsteuerlicher Einnahmen sowie die Bearbeitung von Forderungen im öffentlichen und privaten Recht. Zudem fungiert sie als Hinterlegungs- und Vollstreckungsbehörde für nichtsteuerliche Forderungen und übernimmt die Beitreibung für zahlreiche Landesdienststellen.
Ihre Aufgaben umfassen u. a.
Unabdingbar für die Tätigkeit ist
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Bürokauffrau/Bürokaufmann, Finanzbuchhalterin/Finanzbuchhalter oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens befriedigendem Ergebnis.
Für uns ist sehr wichtig:
Darüber hinaus ist uns wichtig:
Wünschenswert:
Wir bieten Ihnen
Tarifbeschäftigte erhalten ein Entgelt der Entgeltgruppe 8 TV-L. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen.
Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.