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Georg-August-Universität Göttingen sucht am Department für Nutztierwissenschaften eine Doktorand*in (wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in) mit 50% Arbeitszeit für drei Jahre. Die Entgeltzahlung erfolgt nach TV-L E13; befristete Anstellung zur Qualifizierung von Nachwuchs.
Aufgabe ist die Bearbeitung eines Forschungsprojekts zur In vitro Entwicklungskompetenz von Rindereizellen und die Mitwirkung in Studierendenpraktika. Die Stelle bietet Promotion als Ziel.
Am Department für Nutztierwissenschaften, Abteilung Biotechnologie und Reproduktion landwirtschaftlicher Nutztiere, der Georg-August-Universität Göttingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Doktorand*in (wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in) (w/m/d) mit 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zzt. 19,9 Stunden/Woche) befristet für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Stelle soll der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und bietet die Möglichkeit zur Promotion.
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Verein-barkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besondere Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15.11.2026 ausschließlich in elekt-ronischer Form (als eine PDF-Datei) erbeten an: michael.hoelker@uni-goettingen.de .
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Michael Hölker (Telefon: 0551-39-23945, E-Mail: michael.hoelker@uni-goettingen.de) zur Verfügung.
Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden hier: Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) https://uni-goettingen.de/DSGVO