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Die Gemeinde Swisttal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n tariflich Beschäftigte/n (m/w/d) im Vorzimmer des Bürgermeisters. Die Stelle ist unbefristet, Vollzeit (39 Std./Woche) mit der Entgeltgruppierung EG9aTVöD und Jobsharing möglich.
Zu den Aufgaben gehört eigenverantwortliches Führen des Bürgermeistervorzimmers, Büroorganisation, Korrespondenz, Terminplanung sowie die Begleitung von Sitzungen und offiziellen Anlässen.
Die Gemeinde Swisttal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n tariflich Beschäftigte/n (m/w/d). Entgeltgruppe EG9aTVöD. Als Bürosachbearbeitung / Assistent/in für das Vorzimmer des Bürgermeisters.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer tarifvertraglich festgesetzten Arbeitszeit von derzeit 39Stunden/wöchentlich. Die Stelle kann auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittags- und Abendstunden, wird vorausgesetzt (Jobsharing). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der jeweiligen persönlichen Qualifikation bis in die Entgeltgruppe9aTVöD.
Für stellenbezogene Fragen:
Frau Anna Peters telefonisch unter 02255/309‑810 oder per E‑Mail an anna.peters@swisttal.de
Für Fragen zum Arbeitsverhältnis: Stabsstelle Personal & Organisation telefonisch unter 02255/309‑123 oder per E‑Mail an personal@swisttal.de.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz- Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an das Bewerbungsverfahren vernichtet.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter www.swisttal.de.