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Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz sucht Brandmeister/in (m/w/d) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zur unbefristeten Besetzung. Die Stelle umfasst den operativen Einsatzdienst im Feuerwehr- und Rettungsdienst in Schichtarbeit.
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (B I) sowie eine Rettungssanitäter/in-Ausbildung, uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit und Führerschein Klasse C.
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz ist eine junge Universitäts- und traditionelle Parkstadt mit 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen und hoher Lebensqualität, moderner, digitaler Infrastruktur und einem breiten Bildungs- und Kulturangebot. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz schreibt für den Fachbereich Feuerwehr Stellen als
für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zur unbefristeten Besetzung aus.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst den operativen Einsatzdienst im Feuerwehr- und Rettungsdienst in Schichtarbeit sowie die Mitarbeit in den Werkstätten der Feuerwache.
Als familienfreundliches Unternehmen bieten wir Ihnen darüber hinaus:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder Ihrer sexuellen Identität.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein einfaches Führungszeugnis abgefordert wird.
Für die Besetzung der Stelle ist ein vollständiger Masernimpfschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einer möglichen Zuschlagserteilung muss der Nachweis hierüber zwingend vorliegen.
Bei Bewerbungen per Post bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter, ausreichend großer und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z. B. Fahrt - und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Zur Information: Das Auswahlverfahren wird am 13.10.2026 stattfinden.
Für die Erstfestsetzung der Stufenzuordnung nach § 25 Abs. 3 BbgBesG i. V. m. § 26 Abs. 1 BbgBesG sind entsprechende Nachweise (z. B. Arbeitszeugnisse) zwingend erforderlich. Die Angaben in Ihrem Lebenslauf sind kein ausreichender Nachweis für eine Berücksichtigung von Zeiten nach § 26 Abs. 1 BbgBesG. Können keine Nachweise erbracht werden, erfolgt die Erstfestsetzung immer mit dem Anfangsgrundgehalt ihrer Besoldungsgruppe.