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Amtsgericht Ahrensburg sucht zum 01.01.2027 eine Assistenzkraft (m/w/d) für einen Richter, befristet bis 31.12.2027, Vollzeit mit 38,7 Wochenstunden. Die Stelle richtet sich an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Zu Ihren Aufgaben gehören Postsortierung, Textauszüge suchen, Protokolle nach Diktat fertigen und Termine organisieren. Erwartet wird eine abgeschlossene Ausbildung, gute Deutschkenntnisse und sichere PC-Kenntnisse; wir bieten eine kollegiale Arbeitsatmosphäre.
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Amtsgericht Ahrensburg ist zum 01.01.2027 eine Stelle als Assistenzkraft (m/w/d) für einen Richter mit Schwerbehinderung befristet bis 31.12.2027 in Vollzeit mit 38,7 Wochenstunden zu besetzen.
Das Amtsgericht Ahrensburg liegt im Süden Schleswig-Holsteins in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung. Als erstinstanzliches Gericht ist es zuständig für Zivil-, Familien- und Strafverfahren. Außerdem werden Grundbuch-, Nachlass-, Vollstreckungs- und Betreuungsverfahren bearbeitet.
Werden Sie Teil unseres Teams von über 90 Mitarbeiter/innen. Bei uns erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in angenehmer Arbeitsatmosphäre.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt uns sehr am Herzen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend und kann je nach Einsatz variieren.
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist je nach Tätigkeit eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L möglich.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stellvertretende Geschäftsleiterin Frau Annika Spilok (verwaltung@ag-ahrensburg.landsh.de oder Tel. 04102 519-244) gern zur Verfügung.