Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Kieler Amt für Innovation und Zentrale Services sucht eine/n IT-Architekt/in zur Verstärkung der IT-Architektur und Governance. Die Stelle ist unbefristet und kann in Voll- oder Teilzeit besetzt werden.
Zu den Aufgaben gehört die Analyse der Infrastruktur, die Erarbeitung von Architekturkonzepten, die Modernisierung der IT-Landschaft sowie die Steuerung von Projekten mit Fokus auf IT-Architektur und Datenschutz. Bewerbungen mit Referenz 04.1-DA2026 sind willkommen.
Die Kieler Amt für Innovation und Zentrale Services sucht frische Köpfe. Starte bei uns als IT-Architekt*in zur Unterstützung der IT-Architektur und IT‑Governance unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Die Stelle ist teilbar, sofern sich die Stelleninhaber*innen einen Arbeitsplatz teilen. Hospitationen sind möglich. Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei begehbar.
Gerne möchten wir dich kennenlernen. Bei fachlichen Fragen zur Stelle melde dich bitte bei Jan Koppelmann unter 0431 901‑4074. Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft dir Lennart Brandl, Tel. 0431 901‑5193.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über deren Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Vielfalt ist uns ein großes Anliegen; daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen findest du auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte gib bei deiner Bewerbung die Referenznummer 04.1-DA2026 an und füge Anschreiben, aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Diese Dauerausschreibung läuft bis 31.12.2026. Die eingehenden Bewerbungen werden in regelmäßigen Abständen gesichtet.
Entgelt: Eingruppierung bis zur EG 13 TVöD.
Gesetzliche Vorgaben: Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD möglich.