AUFGABEN
Tätigkeiten, die im Berufsfeld einer Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegekraft vorgesehen sind, insbesondere eine aktivierende Pflege nach dem Pflegekonzept
- Als Wohnbereichsleitung in enger Zusammenarbeit mit der Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes und nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften (Mitverantwortung): Führungsverantwortung in organisatorischen, personellen und administrativen Belangen des Wohnbereichs (Leitung einer Wohngruppe und der zugeteilten Fachkräfte)
- Dienstplangestaltung und Vorbereitung für die Abrechnung
- Planung, Erstellung und Evaluierung des Pflegeprozesses (unter Berücksichtigung des Pflegekonzepts)
- Wahrnehmung und Evaluierung der Aufgaben im eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen und interdisziplinären Bereich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (u.a. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung, ...)
- Sicherung der Grundrechte der Bewohner/innen (Heimaufenthaltsgesetz)
- Dokumentation und Evaluierung der erbrachten Leistungen im eingesetzten Pflegedokumentationsprogramm Care Center
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach den gesundheits- und krankenpflegerechtlichen Bestimmungen mit mind. 2-jähriger (einschlägiger) Berufserfahrung (als DGKP) für die Übernahme der Wohnbereichsleitung
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern/innen
- Soziale Kompetenz und Organisationsgeschick
- Gutes und freundliches Auftreten, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen und Toleranz für ältere Menschen mit Betreuungs- bzw. Pflegebedarf
- Bereitschaft zu Weiterbildung und eventueller Mehrdienstleistung
- Hohe Bereitschaft für sich ändernde soziale Aufgabenstellungen
- Einverständnis zur Leistung eines Turnusdienstes mit Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten sowie Bereitschaftsdiensten. Wohnbereichsleitungen haben vorrangig Dienste von Montag bis Freitag unter Tags
ALLGEMEINE AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit eines (Dritt-)Staats, dessen Angehörigen aufgrund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration oder nach dem Recht der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländer/innen
- Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Vorlage eines Berufsausweises über die Eintragung im Gesundheitsberuferegister nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)
- Adäquate Deutschkenntnisse
- Männliche Bewerber müssen den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben.
Weitere Informationen finden Sie unter: "https://www.shv.perg.at"