Das Universitätsklinikum Ulm steht mit seinen Mitarbeitenden für eine moderne Patientenversorgung mit hoher Qualität, Spitzenforschung und eine auf die Zukunft ausgerichtete medizinische Lehre sowie Ausbildung in attraktiven Berufsfeldern. Voraussetzungen dafür sind qualifizierte und engagierte Mitarbeitende.
Ihre Aufgaben:- BEMA/ GOZ/GOÄ-Abrechnung von kassen- und privatzahnärztlichen Leistungen sowie im Bereich von Kieferbruch und der Parodontologie
- Erstellen und Abrechnen von Heil- und Kostenplänen und Mehrkostenvereinbarungen
- Ab- und Berechnung labortechnischer Leistungen (Eigen- und Fremdlabor)
- Korrespondenz mit Krankenkassen und externen Abrechnungsunternehmen
- Ansprechpartner*in für Patient*innenzu Fragen der kassen- und privatzahnärztlichen Abrechnung
Das bringen Sie mit:- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten*in
- zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten mit fachkundlichem Nachweis Kursteil III
- oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im Gesundheitswesen
- fundierte Kenntnisse im Bereich BEMA, GOZ und GOÄ-Abrechnung im zahnmedizinischen Bereich
- selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Freude an der Arbeit im Team und Kommunikationsfähigkeit
Was wir Ihnen bieten:- Überdurchschnittliche Vergütung nach dem Tarifvertrag der vier Uniklinika in Baden-Württemberg (agu-uniklinika.de/entgeltordnung-2020/)
- Jahressonderzahlung und Betriebliche Altersvorsorge
- Individuelle Einarbeitung unter fachlich kompetenter Anleitung
- Personalwohnheim und Zuschuss ÖPNV
- Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Kooperationen mit verschiedenen Fitnessstudios)
- Vielfältige Corporate Benefits/Vergünstigungen
- Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. betriebseigene Kindergarten und Kinderkrippe
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Einstellung erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Eine an die Befristung anschließende Weiterbeschäftigung ist möglich.