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Die Philipps-Universität Marburg sucht am Fachbereich Biologie, Arbeitsgruppe Entwicklungsgenetik und Zellbiologie der Tiere, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Postdoktorand*in). Die Eingruppierung erfolgt nach E 13 TV-H des Landes Hessen.
Aufgaben umfassen Entwicklung/Clonierung optischer Biosensoren zur GPCR-Konformationsanalyse, Validierung in Zellen, sowie pharmakologische und zellbiologische Assays.
Ausschreibungs-ID:
fb17-0029-wmz-2026
Eintrittstermin:
nächstmöglich
Bewerbungsfrist:
22.11.2026
Entgeltgruppe:
E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang:
Vollzeit
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Biologie, Arbeitsgruppe Entwicklungsgenetik und Zellbiologie der Tiere, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 3 Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind,eine drittmittelfinanzierte Vollzeitstelle als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Qualifizierungsstelle zum Erwerb weiterer wissenschaftlicher Kompetenzen (z. B. Vorbereitung auf eine nachfolgende Qualifikationsphase). Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung wird erwartet.
Kontakt für weitere Informationen
Lilli Backhaus
+49 6421-28 26510
backhaul@staff.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf.
In Bereichen, in denen Frauenunterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich.
Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.