
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine medizinische Einrichtung in Rostock sucht einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Doktoranden) für die Forschungsgruppe Strahlenbiologie. Der jährlich befristete Teilzeitvertrag (26 Std./Woche) beginnt am 01.03.2026. Die Position umfasst die Durchführung von Experimenten zur Wirkung ionisierender Strahlung in Kombination mit kaltem Atmosphärendruckplasma sowie die Pflege von Zellkulturen. Ideale Kandidaten haben einen Studienabschluss in Biowissenschaften und praktische Erfahrung in der Laborarbeit. Teamgeist und Freude an experimenteller Forschung sind erforderlich.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine lebendige und kinderfreundliche Hafenstadt an der Ostsee. Die Universitätsmedizin Rostock (www.med.uni-rostock.de) ist der Maximalversorger für die Region Rostock, einer Wachstumsregion mit großem Potential.
Zur Verstärkung unseres Teams in der Arbeitsgruppe Strahlenbiologie suchen wir zum 01.03.2026, in Teilzeitbeschäftigung (26 Std./Woche), befristet für 3 Jahre, und vergütet nach dem TV-L (E13) einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Doktorand) (w/m/d).
Im Rahmen eines von der Deutschen Krebshilfe geförderten Projektes soll die Wirkung der kombinierten Anwendung von kaltem Atmosphärendruckplasma und ionisierender Strahlung untersucht werden.
(Vorbehaltlich der Finanzierung über Drittmittel)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
PD Dr. rer. nat. K. Manda
Laborleitung
0381 494 - 9110
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber:innen einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht übernommen werden.