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Eine etablierte Bildungseinrichtung sucht eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Diese spannende Position bietet die Möglichkeit, in Forschung und Lehre eine bedeutende Rolle zu spielen und aktiv an der akademischen Selbstverwaltung teilzunehmen. Die Universität fördert ein familienfreundliches Umfeld und erwartet überdurchschnittliche Leistungen in Examen und Promotion. Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen, um den Frauenanteil zu erhöhen. Wenn Sie eine Leidenschaft für die Lehre und Forschung haben, ist dies eine hervorragende Gelegenheit, Ihre Karriere voranzutreiben.
An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist zum 01.10.2026 eine
W3-Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
zu besetzen. Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in voller Breite in Forschung und Lehre. Erwartet wird dabei auch die Mitwirkung an der Schwerpunktausbildung der Fakultät. Wünschenswert wäre die Anschlussfähigkeit des Forschungsprofils an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät und/oder die Forschungsstrategie der Universität.
Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sowie der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht. Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten. Erwartet werden über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Ergebnisse in Examen und Promotion.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 LHG M-V: Abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung sowie darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die nach § 58 Abs. 2 LHG M-V in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen erbracht wurden.
Gemäß § 61 LHG M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. In ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann in der Regel erstmalig nur berufen werden, wer zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen.
Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Boris Schinkels, Tel. (03834) 420 2169.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis von Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische Zeugnisse, Nachweis von Lehrerfahrung) sind ausschließlich per E-Mail als ein pdf-Dokument bis zum 23.05.2025 zu richten an:
Universität Greifswald
Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald