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Die Fachhochschule Südwestfalen in Meschede sucht eine Volontärin/ einen Volontär im Bereich Hochschulkommunikation. Die Stelle ist Vollzeit (39,83 Std./Woche) und befristet auf zwei Jahre.
Sie arbeiten an Pressearbeiten, Text- und Bildredaktion sowie Social-Media-Inhalten und unterstützen die Entwicklung von Kommunikationskonzepten. Erwartet wird ein Hochschulstudium und Interesse an Wissenschaftsthemen.
Die Fachhochschule Südwestfalen zählt mit circa 10.000 Studierenden zu den größeren staatlichen Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung arbeiten an den Hochschulstandorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Meschede und Soest. Teamarbeit wird bei uns großgeschrieben, Fortbildung, Eigeninitiative und Kreativität haben einen hohen Stellenwert. Als zertifizierte familiengerechte Hochschule ist es für uns selbstverständlich, Familie als Bestandteil der Hochschulkultur zu stärken und für eine ausgewogene Work-Life-Balance zu sorgen. Unser Familienbüro unterstützt bei allen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An der Fachhochschule Südwestfalen ist demnächst im SG 5.1 Presse am Standort Meschede die folgende Position zu besetzen:
Die Vollzeitstelle (39,83 Stunden / Woche) wird in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder begründet und ist befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Die Vergütung erfolgt entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Verwaltung nach der Entgeltgruppe 6 TV-L. Die Position kann grundsätzlich auch in Teilzeit besetzt werden.
Auskunft erteilt Herr Klett (Tel. 02371 / 566-1029).
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Teil 1 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.