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Eine öffentliche Einrichtung in Duisburg sucht eine Vollziehungskraft zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen. Sie sind verantwortlich für die Zwangsvollstreckung mit den Mitteln des Außendienstes. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich und Kenntnisse im Vollstreckungsrecht. Der Arbeitsplatz bietet eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten.
Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie-kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die in drei Sachgebiete gegliederte Abteilung ist für die zwangsweise Einziehung aller rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen sowie z. T. der privatrechtlichen Forderungen der Stadt Duisburg zuständig. Darüber hinaus sind im Rahmen der Amtshilfe sowie der Vollstreckungshilfe Forderungen anderer Städte und bestimmter öffentlich-rechtlicher Körperschaften einzuziehen.
Die Vollziehungskraft ist für die Durchsetzung der genannten Forderungen gegen im Gemeindegebiet ansässige Schuldnerinnen bzw. Schuldner mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung im Vollstreckungsaußendienst zuständig. Es sind u. a. folgende Tätigkeiten wahrzunehmen:
Für Beschäftigte:
Der Einsatz eines privateigenen PKWs ist erforderlich. In diesen Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalisierte Kilometerentschädigung gezahlt.
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 21-23-1/499 (342) bis zum 31.10.2025.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Hierfür steht Ihnen Yvonne Slongo, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983057, gerne zur Verfügung.
Dann wenden Sie sich bitte an Claudia Ostermann, Amt für Rechnungswesen und Steuern, Telefon 0203/283-2614.