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Eine öffentliche Behörde in Neumünster sucht eine engagierte Fachbereichsleitung für die Überwachung von Anbauvereinigungen für Konsumcannabis. In dieser verantwortungsvollen Rolle leiten Sie ein Team, optimieren Prozesse und sind für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich. Sie bringen umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht sowie Führungskompetenzen mit und haben die Möglichkeit, innovative Veränderungen zu gestalten. Das Arbeitsumfeld ist kollegial und bietet Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie die Zukunft aktiv mit!
Schleswig-Holstein
Neumünster, Germany
Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein gehören Untersuchungen und Begutachtungen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneuntersuchungen, Labordiagnostiken (z. B. zur Tierseuchenbekämpfung), Boden- und Umweltuntersuchungen sowie die Tierarzneimittel-, Futtermittel- sowie Handelsklassenüberwachung. Der Sitz des Landeslabors ist Neumünster.
Seit dem ist das Landeslabor die in Schleswig-Holstein zuständige Behörde zur Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen sowie zur Überwachung der Anbauvereinigungen von Konsumcannabis einschließlich der diesbezüglichen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet ist organisatorisch dem neu geschaffenen Fachbereich 30 „Überwachung von Anbauvereinigungen für Konsumcannabis“ im Geschäftsbereich 3 „Behördliche Überwachung“ zugeordnet. Die zukünftige Fachbereichsleitung sorgt für einen reibungslosen aufgabenorganisatorischen und personellen Aufbau des Fachbereiches. Sie ist für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben sowie für einen zügigen Geschäftsablauf verantwortlich.
Ihre Aufgaben
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem wäre wünschenswert:
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich. Darüber hinaus wird eine Zulage in Höhe von 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe 14 nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt.
Entwicklungsmöglichkeiten sind entsprechend Ihrer Qualifikation und Leistung grundsätzlich gegeben.
Darüber hinaus bieten wir:
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum unter dem Kennwort LSH 30 an das Landeslabor Schleswig-Holstein, 24537 Neumünster, gerne in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse:
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Fachbereichsleitung Personal Herr Schwerdt (