Sie bearbeiten energiewirtschaftsrechtliche Fragestellungen aller Art, insbesondere zu Leitungsrechten (z. B. Duldungsansprüche auf die Verlegung von Energieversorgungsleitungen), Netzzugang (z. B. Hausanschluss für Strom und Gas), Mess- und Eichwesen sowie die Gestaltung der dazugehörigen Vertragsunterlagen.
Außerdem beraten Sie rechtlich in der Netzregulierung.
Sie führen und koordinieren behördliche und gerichtliche Verfahren und steuern eigenverantwortlich externe Kanzleien.
Des Weiteren vermitteln Sie fachspezifisches Wissen im Rahmen von internen Schulungen.