Eine vollständige Bewerbung in einer Minute — Lebenslauf und Anschreiben, maßgeschneidert und versandbereit.
Die Gemeinde Lohra sucht eine qualifizierte Verwaltungsfachkraft (m/w/d) für das Bauamt. Sie führen Liegenschaftsnachweise, verwalten GIS-Daten und bereiten Miet- und Pachtverträge vor.
Sie arbeiten selbstständig, zuverlässig und repräsentieren die Behörde kompetent. Kenntnisse in MS-Office sowie Fortschrittbereitschaft sind wünschenswert; GIS-Kenntnisse sind vorteilhaft.
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Bauamt der Gemeinde Lohra ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche) mit einer/einem qualifizierten Verwaltungsmitarbeiter/in (m/w/d) zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD–VKA).
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Gemeinde Lohra fördert das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Soweit Sie ehrenamtlich in einer Freiwilligen Feuerwehr tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).