Eine zielgenaue Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Stadt Bleicherode sucht eine/n Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Die Position umfasst die Vorbereitung, Betreuung und Überwachung kommunaler Hochbaumaßnahmen sowie Ausschreibungen nach VOB.
Erwartet wird eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung mit relevanter Bau- und Verwaltungsrechtserfahrung. Zu den Aufgaben gehören Kostenplanung, Bauüberwachung, Vertragsgespräche und die Mitarbeit am Haushaltsplan.
Die Landgemeinde Stadt Bleicherode, im Landkreis Nordhausen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung eine/n Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) in Vollzeit (39 Stunden/Woche).
Die Stadt Bleicherode ist Landgemeinde und erfüllende Gemeinde für 5 weitere Gemeinden mit zusammen ca. 13.400 Einwohnern.
Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
22.10.2026
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung unter Wahrung des Leistungsprinzips bevorzugt berücksichtigt. Eine Kopie des Nachweises der Schwerbehinderung ist beizufügen. Bewerbungsgespräche führen wir in der Stadtverwaltung Bleicherode durch. Eine Terminabsprache erfolgt kurzfristig per E-Mail oder telefonisch. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)