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Eine kirchliche Einrichtung in Schleswig-Holstein sucht Unterstützung für allgemeine Bürotätigkeiten, Koordination und Beratung von internationalen Studierenden. Die ideale Kandidatin oder der ideale Kandidat verfügt über eine kaufmännische Ausbildung, Kenntnisse in MS Office sowie gute Englischkenntnisse. Zudem sollten Sie Freude an der Arbeit im kirchlichen Kontext mitbringen. Wir bieten eine freundliche Arbeitsatmosphäre, 30 Urlaubstage pro Jahr, die Möglichkeit von Homeoffice und eine tarifgerechte Bezahlung.
Pro Jahr, bei einer 5-Tage Woche.
Ein Ort für unsere evangelische Identität wird angeboten und bietet gelebte Gemeinschaft.
Freistellung bei Entgeltfortzahlung.
Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche: TV KB
Wie stellen Ihnen moderne Endgeräte zur Verfügung.
Dienstvereinbarung zur finanziellen Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Erfassung der Arbeitszeit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Zuschuss zum Monatsticket im ÖPNV.
Möglichkeit des Arbeitens zu Hause oder an einem anderen Ort.
Im November erhalten Sie eine zusätzliche finanzielle Zuwendung.
Im Juni erhalten Sie eine zusätzliche finanzielle Zuwendung.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Da Sie in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben übernehmen, setzen wir voraus, dass Sie sich gegenüber der Nordkirche loyal verhalten, die evangelische Identität der Evangelischen Studierendengemeinde achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Sie finden sich in dem genannten Profil wieder, haben Lust auf die Aufgaben und möchten bei uns arbeiten? Bewerben Sie sich bis zum 15. August 2025 direkt online!
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Aktenzeichen: 2.5.12
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