Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Eine öffentliche Behörde in Sachsen sucht einen Versuchstechniker (m/w/d) für die Versuchsstation Pommritz. Der Stelleninhaber wird für die Durchführung und Überwachung von Pflanzenversuchen verantwortlich sein und sollte fundierte Kenntnisse im Pflanzenbau und rechtlichen Rahmenbedingungen mitbringen. Eine unbefristete Vollzeitstelle mit attraktiven Benefits wie 30 Tagen Urlaub, Jobticket und personalisierten Weiterbildungsangeboten erwartet Sie.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar
Dienstort: Pommritz
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:31.07.2025
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 7/2025
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 7/2025
Ort: 02627 Hochkirch OT Pommritz
Bewerbungsfrist: 31.07.2025
Beginn: 01.09.2025
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen. In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung, Kontrolle, Berichterstattung und Dokumentation wahr.
Wir freuen uns auf Unterstützung unserer Versuchsstation Pommritz in folgenden Aufgaben:
Mehr Informationen zum Referat 77 „Multifunktionale Versuchsbasis Pflanzenbau“ finden Sie hier .
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Studien-/Ausbildungsabschluss*) unter der Kennziffer 07/2025 als PDF-Datei per E-Mail an bewerbungen@lfulg.sachsen.de . Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Bahn, Telefon 0351 26121209, zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Hinweis: Wir bitten Sie, für die Bewerbung lediglich Kopien einzureichen und von Mappen abzusehen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden.
*Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.