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Die Bundespolizei in Schwandorf sucht eine/n Unterkunftsarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Sie übernehmen die Unterbringungsplanung, Vergabe von Unterkunftsräumen, Entsorgungsarbeiten in der Liegenschaft und Reinigung sowie die Pflege der Arbeitskleidung.
Zu Ihren Aufgaben gehören außerdem Versorgungsfahrten und die Schlüsselverwaltung. Sie bringen körperliche Belastbarkeit, ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und eine zuverlässige, selbstständige Arbeitsweise mit.
Vollzeit
Beschäftigte vergleichbar einfacher Dienst
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet - 31.07.2028
ohne Schulabschluss
Bundespolizeidirektion München
Sachbereich 23 - Standortservice
Weinbergstraße 47
92421 Schwandorf
WIR SIND SICHERHEIT – ob an Land, in der Luft oder auf See. Gemeinsam sind wir ein Team mit und ohne Uniform. Werden Sie Teil einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands und wirken Sie aktiv mit über 55.000 Kolleginnen und Kollegen an der Sicherheitsstruktur mit.
Zu Ihren Aufgaben als Unterkunftsarbeiter/Unterkunftsarbeiterin (m/w/d) am Standort Schwandorf gehören
Sie verfügen über
Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
Flexibilität - Die Bundespolizei will eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Aus diesem Grund können Sie Ihre Arbeit in einem Zeitfenster von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr leisten.
Ihre Arbeitsleistung wird belohnt - Tarifbeschäftigten zahlen wir gemäß tariflicher Bestimmungen eine Jahressonderzahlung.
Ein gutes Gefühl - sinnstiftender Job in einer Bundesbehörde, krisensicher und mit spannenden, vielseitigen sowie herausfordernden Aufgaben.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes vorrangig berücksichtigt.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Bei uns zählt, was Sie können - unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Die Bundespolizei ist seit 2014 zertifizierter Arbeitgeber im Rahmen des „audit berufundfamilie“. Wir fühlen uns der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders verpflichtet.