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Das Bayerisches Staatsministerium des Innern sucht einen IT-Professional für die Verwaltung und den Support von Digitalfunk BOS-Systemen. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Tests, die Unterstützung bei Softwaretools und die Zusammenarbeit mit Endgeräteherstellern. Die Position bietet einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem innovativen und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an Herrn Wiesner (Tel. 08231/9770-285) und zum Beschäftigungsverhältnis an Herrn Geiger (089/1212-3195).
Die Bezahlung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung sowie in Abhängigkeit der konkreten Aufgabenübertragung in Entgeltgruppe 8 TV-L (bei abgeschlossener Berufsausbildung) oder Entgeltgruppe 10 TV-L (bei abgeschlossenem Bachelor/FH-Studium).
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 2. oder 3. Qualifikationsebene (QE) angestrebt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist auf diesem Dienstposten auch die modulare Qualifizierung für die 3. QE möglich.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 2. oder 3. QE befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehalten der Besoldungsgruppe – bis maximal in der Besoldungsgruppe A12. Auf dem Dienstposten besteht die Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A12.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2, Art. 11 Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.