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Eine innovative Behörde sucht einen IT-Professional zur Überwachung und Unterstützung des Digitalfunks. In dieser spannenden Rolle sind Sie verantwortlich für die Überwachung der Betriebssituation, die Koordination von Störungsmaßnahmen und die Unterstützung im First Level Support. Sie arbeiten in einem engagierten Team und profitieren von flexiblen Arbeitszeiten sowie umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese Position bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem modernen und krisensicheren Umfeld weiterzuentwickeln und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit der Kommunikation zu leisten.
Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an Herrn Vogel (Tel. 08231/9770-232) und zum Beschäftigungsverhältnis an Herrn Geiger (089/1212-3195).
Die Bezahlung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung sowie in Abhängigkeit der konkreten Aufgabenübertragung in Entgeltgruppe 8 TV-L (bei abgeschlossener Berufsausbildung) oder Entgeltgruppe 10 TV-L (bei abgeschlossenem Studium).
Für die Arbeit im Schichtdienst werden eine Wechselschichtzulage und Zuschläge für die Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie, bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen, bis zu vier Tage Zusatzurlaub gewährt.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 2. oder 3. Qualifikationsebene (QE) angestrebt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist auf diesem Dienstposten auch die modulare Qualifizierung für die 3. QE möglich.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 2. oder 3. QE befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehalten der Besoldungsgruppe – bis maximal in der Besoldungsgruppe A9 (2. QE) bzw. A11 (3. QE). Auf dem Dienstposten besteht die Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A11.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2, Art. 11 Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
IT-Professional