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Das Bundesamt für Justiz in Bonn sucht engagierte Systemadministratoren zur Verstärkung ihres IT-Teams. Die Position umfasst die Verwaltung und Überwachung von Servern, Netzwerken und Sicherheitsvorkehrungen, und bietet flexible Arbeitszeitmodelle. Bewerbungen sind von Männern und Frauen unabhängig von ihrer Herkunft willkommen, sowie von schwerbehinderten Personen.
Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz suchen wir für mehrere unbefristete Einstellungen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz suchen wir für mehrere unbefristete Einstellungen
Systemadministratorinnen und Systemadministratoren (m/w/d)in Referat V 4 (IT-Betrieb; IT-Service).
Der IT-Betrieb verantwortet neben der eigentlichen Informationstechnik auch die Telekommunikation, den User-Helpdesk und das Druckzentrum des BfJ. Mit Unterstützung der Informationstechnik werden unter anderem die bundesweit genutzten Justizregisterverfahren „Bundeszentralregister“, „Gewerbezentralregister“ und „Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister“ sowie verschiedene Workflow-Anwendungen mit einer wachsenden Zahl von nationalen und internationalen Schnittstellen betrieben.
Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten geeignet.
Die Einstellung kann erst nach erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) erfolgen. Eine Bewerbung ist bereits ohne eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung möglich.
Zudem ist das Bundesamt für Justiz bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich der Informationstechnik zu erhöhen, und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrem Alter sowie ihrer sexuellen Identität oder Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
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