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Die Abteilung Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Br. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere studentische Hilfskräfte (m/w/d).
Die Beschäftigung erfolgt mit bis zu 20 Stunden pro Monat und wird gemäß der Vergütungsrichtlinie der MPG mit 15,00 EUR/Stunde vergütet. Sie studieren Rechtswissenschaften, bringen Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit sowie Teamfähigkeit mit und verfügen idealerweise über gute
Die Abteilung Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Br. sucht für den Arbeitsbereich des Institutsdirektors Prof. Dr. Ralf Poscher zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Studentische Hilfskräfte (m/w/d).
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht leistet Grundlagenforschung auf den Gebieten des Öffentlichen Recht, des Strafrechts und der Kriminologie. Die drei Abteilungen des Instituts arbeiten vergleichend, international und interdisziplinär. Das Institut ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. – einer der renommiertesten und erfolgreichsten Forschungsorganisationen der Welt.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Unterstützung bei Literaturrecherchen zur Vorbereitung von Vorträgen und Publikationen, sowie die weitere Unterstützung des wissenschaftlichen Betriebs.
Sie studieren Rechtswissenschaften und haben Interesse am Öffentlichen Recht oder auch der Rechtstheorie und -philosophie. Sie sollten Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit sowie Teamfähigkeit mitbringen. Einstellungsvoraussetzung sind ferner überdurchschnittliche Studienleistungen und gute englische Sprachkenntnisse.
Unser Institut bietet einzigartige Arbeitsbedingungen, von denen auch Sie als Hilfskraft profitieren, insb. Zugang zu einer weltweit renommierten Spezialbibliothek und Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken sowie hervorragende Arbeitsplätze.
Die Beschäftigung erfolgt in Absprache mit monatlich bis zu 20 Arbeitsstunden. Die Vergütung richtet sich nach der Vergütungsrichtlinie der Max-Planck-Gesellschaft und beträgt für Studierende ohne bereits abgeschlossenes erstes Staatsexamen 15,00 EUR/Stunde.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Vielfalt fördert. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind willkommen. Wir streben außerdem an, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Frauen. Besonders erwünscht sind weiterhin Bewerbungen von Personen, die in Wissenschaft und Forschung in Bezug auf Geschlecht, Alter, beruflichen und kulturellen Hintergrund, familiäre Situation, sexuelle Orientierung und Nationalität bisher unzureichend vertreten sind.
Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Sekretariat von Herrn Professor Poscher (E-Mail: public-law@csl.mpg.de) gern zur Verfügung.
Informationen zu unserem Institut finden Sie im Internet unter: https://csl.mpg.de