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Die Senatorin für Kinder und Bildung sucht studentische Hilfskräfte für Digitalisierungsarbeiten. In dieser Rolle unterstützen Sie die Abteilung 'Zentrale Dienste' beim Digitalisierungsprozess, indem Sie Akten digitalisieren, Daten überführen und bei der Erstellung struktureller Ablagen helfen. Sie sollten eingeschrieben sein in einem relevanten Studiengang und einen sicheren Umgang mit Windows-PCs mitbringen. Die Stelle ist befristet für 12 Monate mit einer Arbeitszeit von 8 bis 20 Stunden pro Woche und bietet einen Stundenlohn von 14,28 €.
Bei der Senatorin für Kinder und Bildung sind in der Abteilung „Zentrale Dienste“ im Referat „Finanzmanagement“ Arbeitsplätze als
Studentische Hilfskräfte für Digitalisierungsarbeiten (w/m/d)
(Kennziffer 132-STU 2025)
befristet für 12 Monate mit mind. 8 Stunden bis max. 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit zu besetzen.
Berufsgruppe
Studentisches Personal
Eingruppierung
Mindestens 8 Stunden bis maximal 20 Stunden pro Woche; 14,28 €/Std.
Besetzbar
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bereich
Das Referat „Finanzmanagement“ ist für die Steuerung des Gesamthaushalts verantwortlich und ist in drei Abschnitte gegliedert. Die Abschnitte umfassen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen und Haushaltsvollzug, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Beschaffungen, Anlagevermögen und Zuwendungen.
Aufgabengebiet
Voraussetzungen
Kennzeichen
Bewerbungsfrist
Befristet für 12 Monate
Allgemeine Hinweise
Die Auswahl erfolgt gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen.
Schwerbehinderte Bewerber:innen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Datenschutz:
Sofern Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die im Rahmen der Auswahlverfahren benötigt werden. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sein. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Bremisches Datenschutzgesetz i. V. m §§ 85 bis 92 des Bremischen Beamtengesetzes. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Schmidt (Tel. 0421/361 2475) sowie für nähere fachliche Auskünfte Herr Keller (Tel. 0421/361 32310) zur Verfügung.
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (u. a. Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Arbeitszeugnis/dienstliche Beurteilung, Zeugnisse der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse, ein Foto ist nicht beizufügen) bei