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Stadt Erkelenz sucht eine Straßenbauerin bzw. Straßenbauer (w/m/d) für den städtischen Baubetriebshof. Die Stelle ist Vollzeit mit 39 Wochenstunden und TVöD-EG 6 bewertet.
Einsatzort ist der Baubetriebshof in Erkelenz, Richard-Lucas-Straße 2. Aufgabengebiet umfasst Unterhaltungsarbeiten, Wegebau, Pflasterarbeiten, Winterdienst und Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen. Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer*in; Führerschein C1E/3; Erfahrungen im Tiefbau erforderlich
2. November 2026 / Verwaltung / Öffentlicher Dienst
Stadt Erkelenz (Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts)
Die Stadt Erkelenz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Straßenbauer*in (w/m/d) für den städtischen Baubetriebshof.
Straßenbauer*in (w/m/d)
Die Stelle ist nach EG 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet. Die individuelle Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Einsatzort ist der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz, Richard-Lucas-Straße 2.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Sie bringen weiterhin mit:
Wir bieten Ihnen:
Wir wurden vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards- und prüfung e.V. (DIQP) zur Top Arbeitgeberin 2025/2026 und 2026/2027 mit der Bewertung „sehr gut“ zertifiziert. Basis der Auszeichnung ist eine faire Balance zwischen den Bedürfnissen der Beschäftigten und den Möglichkeiten und Angeboten der Arbeitgeberin. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.diqp.eu/testergebnisse/top-arbeitgeber/stadt-erkelenz-top-arbeitgeber/
Die Stadt Erkelenz fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von allenPersonen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sind ausdrücklich erwünscht. Im Auswahlverfahren werden die hierzu geltenden Bestimmungen (u.a. SGB IX) berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, soweit in der Person des Mitbewerbers liegenden Gründe nicht überwiegen. Auf die Möglichkeit zur Besetzung der Stelle in Teilzeit wird gemäß § 8 Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fachfragen wenden Sie sich bitte an Sebastian Scherm, Leitung des Baubetriebshofes (Tel.: 02431/85140).
Bei Fragen nach dem Stand Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an Andrea Nobis (Telefon: 02431/85-253).