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Die Stadt Erkelenz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gärtner*in (w/m/d) für den städtischen Baubetriebshof in Erkelenz. Die Stelle ist nach EG 6 TVöD bewertet und in Vollzeit (39 Std./Woche) vorgesehen.
Zu Ihren Aufgaben gehören Pflege der Grünanlagen, Baumpflege, Herstellung von Grün- und Freianlagen, sowie Unterstützung der Gruppenleitung bei Kalkulationen und die Durchführung des Winterdienstes. Bewerben Sie sich mit Engagement und Teamgeist.
Die Stadt Erkelenz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gärtner*in (w/m/d) für den städtischen Baubetriebshof.
Die Stelle ist nach EG 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet. Die individuelle Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Einsatzort ist der Baubetriebshof Erkelenz, Richard-Lucas-Straße 2.
Wir wurden vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards- und prüfung e.V. (DIQP) zur Top Arbeitgeberin 2025/2026 und 2026/2027 mit der Bewertung "sehr gut" zertifiziert. Basis der Auszeichnung ist eine faire Balance zwischen den Bedürfnissen der Beschäftigten und den Möglichkeiten und Angeboten der Arbeitgeberin. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.diqp.eu/testergebnisse/top-arbeitgeber/stadt-erkelenz-top-arbeitgeber/
Die Stadt Erkelenz fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sind ausdrücklich erwünscht. Im Auswahlverfahren werden die hierzu geltenden Bestimmungen (u.a. SGB IX) berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, soweit in der Person des Mitbewerbers liegenden Gründe nicht überwiegen. Auf die Möglichkeit zur Besetzung der Stelle in Teilzeit wird gemäß § 8 Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.