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Pestalozzi-Oberschule Hartha sucht eine stellvertretende Schulleiterin/ einen stellvertretenden Schulleiter (w/m/d) im unbefristeten Dienstverhältnis. Die Stelle erfordert Befähigung für ein Lehramt bzw. Lehrbefähigung für zwei Fächer und eine einschlägige Qualifikation gemäß § 37 Abs.
2 LqV; Besoldung nach BesGr. A 13/EG 13 gilt. Vorteilhaft sind konzeptionelle Führungsfähigkeit, Kommunikations- und Kooperationskompetenz sowie Kenntnisse in Schul- und Qualitätsentwicklung.
Oberschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Hartha
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:17.11.2026
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle einer/eines
stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters (w/m/d)
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen/stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) - verpflichtend.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Diese Personengruppe wird daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Schule und Bildung https://www.lasub.smk.sachsen.de .