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Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung eine unbefristete Stelle als stellvertretende Schulleitung zu besetzen. Vorausgesetzt wird eine Lehrbefähigung oder zweifache Fächerqualifikation, ggf. gemäß §37 Abs.2 LQVO.
Von Vorteil sind konzeptionelle Führungsqualitäten und Kooperationsfähigkeit. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich; die Besoldung orientiert sich an A 13/EG 13.
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.