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Landesamt für Schule und Bildung sucht eine Schulleiterin bzw. einen Schulleiter (w/m/d) für eine Oberschule in Bad Lausick unbefristet zu besetzen.
Die Voraussetzungen umfassen Lehramtsbefähigung oder zwei Fächer, Qualifizierung gemäß § 37 Abs. 2 LQBVO, Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit Fächer Deutsch/Mathematik sowie eine zweijährige Lehrtätigkeit; Besoldung mindestens nach BesGr. A 13 bzw. EG 13 zum Bewerbungstermin.
Oberschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Bad Lausick
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:13.11.2026
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig
Postfach 10 06 53
04006 Leipzig
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle einer/eines
Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d)
an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
Von Vorteil sind:
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter oder als Referentin/Referent im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen/Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Diese Personengruppe wird daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Schule und Bildung https://www.lasub.smk.sachsen.de .