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Ein etabliertes Unternehmen sucht eine Sprachfachkraft für eine Kita in Augsburg. In dieser spannenden Teilzeitrolle werden Sie Teil eines engagierten Teams, das sich der sprachlichen Bildung und Unterstützung von Kindern widmet. Ihre Aufgaben umfassen die Förderung der Sprachentwicklung im Kita-Alltag sowie die Zusammenarbeit mit Familien, um eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft zu schaffen. Sie profitieren von einer familienfreundlichen Beschäftigung, attraktiven Zusatzleistungen und einem krisensicheren Arbeitsplatz. Wenn Sie eine Leidenschaft für frühkindliche Bildung haben und gerne in einem dynamischen Umfeld arbeiten, ist diese Position ideal für Sie!
Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil unseres Teams!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Sprachfachkraft/zusätzliche Fachkraft (m/w/d) - Kita Zollernstraße in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden
Amt für Kindertagesbetreuung
Referenznummer: 51106020
Veröffentlichung: 04.07.2024
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 8 b TVöD
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 43.306 - 62.972 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Aufgabengebiet:
Die Kita Zollernstraße liegt in Oberhausen und ist eine Kindertageseinrichtung mit derzeit bis zu 100 Plätzen für Kinder im Alter ca. 3 - ca. 10 Jahren.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schwerpunkte des Landesprogramms "Sprach-Kitas" sowie die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des Kita-Teams in der Kita Zollernstraße.
Die Aufgabenschwerpunkte einer Sprachfachkraft in einer „Sprach-Kita“ sind:
Voraussetzungen:
Wünschenswert:
Die jeweilige Eingruppierung richtet sich nach der Auslastung der Einrichtung und ist jährlich auf der Grundlage der Durchschnittsbelegung der Monate Januar bis Dezember im vorangegangenen Kalenderjahres neu zu prüfen. Sie kann also Schwankungen unterliegen. Die zu treffenden Änderungen erfolgen ggf. zum 01. Januar eines Jahres in der Regel rückwirkend.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 24.07.2024 online.