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Der Landkreis Saalekreis sucht im Sozialamt Merseburg eine/n Sozialarbeiter/in (m/w/d) im Fachdienst in Vollzeit. Die Stelle ist befristet für zwei Jahre und beginnt zeitnah.
Sie beraten Leistungsberechtigte, erstellen Teilhabepläne nach SGB IX und XII, arbeiten mit Kostenträgern zusammen und übernehmen die fallbezogene Gesamtplanung.
Sie möchten Menschen in sozialen Schwierigkeiten unterstützen und dabei helfen, Notlagen zu überwinden? Dann sind Sie bei uns im Sozialamt an der richtigen Stelle. Wir vermitteln in Zusammenarbeit mit unseren Partnern individuelle Hilfen und stellen Leistungen für Menschen zur Verfügung, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten oder ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können. Unser Ziel ist es, ein menschenwürdiges Leben ohne Armut und soziale Isolation zu ermöglichen und allen Menschen die gleiche Chance auf Bildung, Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Finden Sie Ihren Job bei uns im Sozialamt als eines der größten Organisationsbereiche in der Kreisverwaltung Saalekreis.
Im Sozialamt sind am Dienstort Merseburg zwei Stellen als
in Vollzeit zu besetzen. Die Arbeitsverhältnisse beginnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt und sind befristet für zwei Jahre.
Es handelt sich um befristete Arbeitsverhältnisse gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Stellenausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, welche bisher noch nicht bei Landkreis Saalekreis beschäftigt waren.
Auskunftserteilung nach dem SGB, allgemeiner Teil
Feststellung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis sowie der Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und des daraus resultierenden Hilfebedarfs, ressourcen- und zielorientierte Hilfeplanung in Gesamtheit oder Teilschritten im laufenden Prozess der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (ab 01.01.2020 SGB IX) und stationärer Leistungen nach § 67 SGB XII
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten und Beamten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA bzw. der beamtenrechtlichen Vorschriften.
Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.