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Sozialarbeiter*in (m/w/d) / Sozialpädagog(e)*in (m/w/d) - Springerstelle

Stadt Wesel

Wesel

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Vollzeit

Vor 2 Tagen
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Zusammenfassung

Die Hansestadt Wesel sucht eine*n Sozialarbeiter*in zur Unterstützung im Fachbereich Jugend. In dieser unbefristeten Vollzeitstelle arbeiten Sie in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit, einschließlich Beratung von Familien, Unterstützung bei Eingliederungshilfen und Mitarbeit in sozialen Diensten. Diese Position bietet die Möglichkeit, in einem engagierten Team zu arbeiten und aktiv die Entwicklung von Jugendlichen zu fördern.

Leistungen

30 Tage Jahresurlaub
Bezahlung nach EG S 14TVöD SuE
Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
betriebliche Altersvorsorge
flexible Arbeitszeiten
internes Fortbildungsprogramm

Qualifikationen

  • Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe wünschenswert.
  • Kenntnisse im SGB VIII und weiteren relevanten Gesetzen.
  • Eigenverantwortliche und termingerechte Arbeitsweise.

Aufgaben

  • Beratung von Familien und Jugendlichen in Problemlagen.
  • Durchführung von Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeiten
Kritik- und Konfliktfähigkeit
Flexibilität
Belastbarkeit
Empathie

Ausbildung

Abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich Soziale Arbeit

Tools

JUGIS (Jugendamtsinformationssystem)

Jobbeschreibung

Bei der Hansestadt Wesel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Jugend, Team Sozialpädagogische Fachdienste, eine Vollzeitstelle als

Sozialarbeiter*in (m/w/d) / Sozialpädagog(e)*in (m/w/d)

unbefristet zu besetzen.

Aufgabenschwerpunkte:

Die/der zukünftige Stelleninhaber/-in wird individuell nach Bedarf in verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt:
Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Jugendhilfe im Strafverfahren sowie Vormundschaften und Pflegschaften

Allgemeiner Sozialer Dienst:

  • Beratung von Familien und Einzelpersonen bei persönlichen, erzieherischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Problemen
  • Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige einleiten und begleiten
  • Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, Vermittlung und Begleitung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen zur Erziehung, Durchführung der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII (Sozialpädagogische Diagnostik)
  • vorläufige Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII von unbegleiteten minderjährigen Ausländern/Asylbewerber*innen sowie Unterbringung und Hilfeplanung
  • Krisenhilfe in akuten Fällen der Jugend- und Familienhilfe leisten (insbesondere mit Blick auf die Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII)
  • Trennung-, Scheidungs- und Umgangsberatung
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Berichterstattung sowie Begleitung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen
  • im Rahmen der Sozialraumorientierung mit Verbänden, Einrichtungen und Initiativen zusammenarbeiten, Hilfen koordinieren, Hilfepotentiale vernetzen und bei der konzeptionellen Weiterentwicklung mitwirken
Pflegekinderdienst:
  • Anwerbung und Überprüfung von Pflegestellen
  • Vermittlung von Kindern in Pflegestellen sowie fachliche Begleitung des Pflegekindes und der Pflegestelle (incl. Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII)
  • Einsatz und Begleitung von erzieherischen Hilfen in Pflegestellen
  • Durchführung von Akutunterbringungen in Pflegestellen
  • Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII)
  • Begleitung von Umgangskontakten mit leiblichen Eltern und anderen Bezugspersonen
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegeeltern
  • Teilnahme an Pflegeelternkreisen und Arbeitskreisen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:

  • Beratung von Familien und jungen Menschen zu Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII)
  • Installation und Fallführung von stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialpädagogische Diagnostik, Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung, Hilfebedarfsermittlung, Zielvereinbarungen)
  • Durchführung der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII und des Teilhabeplanverfahrens
  • Kooperation mit anderen Institutionen wie freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzten und Therapeuten, Kliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Gerichten und der Polizei
  • Anregung bedarfsgerechter Hilfeformen zur Deckung des Eingliederungshilfebedarfes
  • Teilnahme an regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
  • Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII)

Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und Eltern im gesamten Strafverfahren
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§§ 52 SGB VIII, 38 JGG)
  • Prüfung, ob und ggf. welche Hilfeleistungen nach dem SGB VIII in Betracht kommen sowie Berichterstattung an Justiz
  • Wahrnehmung von Verhandlungsterminen in Jugendstrafverfahren vor dem Amts- und Landgericht incl. ergänzender mündlicher Berichterstattung
  • Überwachung von Weisungen und Auflagen
  • Betreuung in der Haft, Mitwirkung bei der Vollzugsplanung mit dem Ziel der Wiedereingliederung
  • Haftentscheidungshilfe durch Mitwirkung bei Erlass und Vollstreckung eines Haftbefehls
  • Planung und Durchführung von pädagogischen Gruppenangeboten
  • Kooperation mit den Fachkräften des Teams Soziale Dienste bei der Umsetzung erzieherischer Maßnahmen
  • Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderen Institutionen
  • Fallübergreifende Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Bewährungshilfe etc.

Vormundschaft und Pflegschaften:

  • Gesetzliche Vertretung von Mündeln, Förderung der Erziehung und Pflege der Mündel
  • Sicherstellung des Kinderschutzes
  • Ausüben der Gesundheitsfürsorge, Erziehung, Unterhaltsangelegenheiten, Vermögenssorge, Erbschaftsangelegenheiten, Melde- und Passangelegenheiten, Schule/Ausbildung und Beruf
  • Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren und schriftliche Berichterstattung (§§ 1666, 1671, 1672 BGB)
  • Klärung von status- und namensrechtlichen Fragen
  • Stellen von Anträgen auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung gem. § 1631 BGB
  • Wahrung rechtlicher Ansprüche nach verschiedenen Gesetzen, z. B. SGB II, XII, BaföG, BAB, OEG und Einlegung von Rechtsmitteln
  • Abschluss von Versicherungsverträgen (z. B. Kranken- und Haftpflichtversicherung) sowie Durchsetzung und Regulierung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen (Schadensfälle)
  • Erhalt des Bezugsystems des Mündels zu seinem bisherigen Herkunftssystem
  • Mitwirken bei anderweitigen Unterbringungen
  • Regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch mit der den Mündel betreuenden Stelle (Eltern, Elternteile, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegefamilien, Erziehungsstellen etc.)
  • Zusammenarbeit mit anderen Personen, Organisationen und Fachdiensten in Vormundschafts- und Personensorgerechtsangelegenheiten zum Zwecke der Wahrung der Mündelinteressen
Ihre Voraussetzungen:
  • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung (Diplom- bzw. Bachelor-Abschluss) oder vergleichbare Abschlüsse
  • Fahrerlaubnis Typ B (alte Klasse 3), verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen
  • Teilnahme an Supervisionen
  • Teilnahme an Bereitschafts-/Rufbereitschaftsdiensten
Weitere Voraussetzungen:
  • Berufserfahrungen im Bereich der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe sind wünschenswert
  • Kenntnisse im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII), des Kinderjugendstärkungsgesetzes (KJSG), des Jugendgerichtsgesetzes, des Strafgesetzbuches, des FamFG, des BGB, der Strafprozessordnung, des Bundeskinderschutzgesetzes, des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), des SGB IX sowie im Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse aus dem Bereich der Entwicklungspsychologie, psychische Störungsbilder und Diagnosen, der Bindungstheorie und der systemischen Familienarbeit
  • Eigenverantwortliche, selbstständige und termingerechte Arbeitsweise
  • Ausgeprägte kommunikative Kompetenzen, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
  • Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  • Empathie/positive Grundeinstellung zu den Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern)
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur kollegialen Beratung und Fortbildung
  • Fähigkeiten zur Kooperation mit den verschiedenen Diensten der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe, anderen Behörden und Dienststellen sowie die Bereitschaft zur Netzwerkarbeit
  • Sicherer Umgang mit den Standard-Office-Produkten
  • Kenntnisse über die Fachanwendung JUGIS (Jugendamtsinformationssystem) wären wünschenswert
Dafür bieten wir:
  • einen interessanten Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten, bei dem man offen fürkonstruktive Vorschläge und Neuerungen ist
  • arbeiten in einem motivierten Team, in dem das Miteinander großgeschrieben wird
  • regelmäßige Teamsupervisionen
  • Bezahlung nach EG S 14TVöD SuE zzgl. einer monatlichen SuE-Zulage i. H. v. 180,- €
  • 30 Tage Jahresurlaub sowie 2 Regenerationstage
  • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
  • Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
  • betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten,unterstützt durch mobiles Arbeiten und Telearbeitsplätze
  • ein umfangreiches internes Fortbildungsprogramm inklusive Sport- und Weiterbildungsangebote
  • die Nutzung einer Externen Mitarbeitendenberatung - ein anonymes und kostenfreies Unterstützungsangebot in allen Lebenslagen
  • ein Ferienprogramm für Kinder zwischen 6-13 Jahren in den Sommerferien

Die Besetzung der Stelle ist leider nicht mit Teilzeitkräften (Job-Sharing) möglich.

Für Informationen stehen Ihnen in fachlichen Fragen die Leiterin des Teams Sozialpädagogische Fachdienste Dienste, Frau Köhler, Tel. (0281) 203-2586 und in arbeitsrechtlichen Fragen Frau Lorberg vom Team Personal, Tel. (0281) 203-2660, gerne zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung,Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einesMitbewerbers (m/w/d) liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von schwerbehindertenMenschen werden gemäß Sozialgesetzbuch IX bei entsprechender gleicher fachlicher undpersönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Der Schutz Ihrer Daten ist auch der StadtverwaltungWesel ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich Sie darüber, dass Ihre Bewerberdaten imRahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden und berechtigte Personen einen Zugang zudiesen Daten erhalten.

Sie haben Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 06.08.2025über das Online-Bewerbungsformular (jobs.wesel.de) ein.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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