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Das Staatsministerium Baden-Württemberg sucht einen Software-Entwickler (w/m/d) für das Personalverwaltungssystem DIPSY. In dieser Vollzeitstelle arbeiten Sie an der Entwicklung und Betreuung von Softwarelösungen in einem modernen Arbeitsumfeld. Die Position bietet umfangreiche Einarbeitung, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
Teilen Sie uns Ihre Meinung zur Webseite der Landesregierung von Baden-Württemberg mit! Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Entdecken Sie vielseitige und herausfordernde Jobs mit attraktiven Einstiegsmöglichkeiten in einem zukunftssicheren Umfeld.
Wir sind eine innovative und moderne Dienstleistungsbehörde mit über 1.200 Beschäftigten in Fellbach. Die Zahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen, Gehältern, Reisekosten und Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) an die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg sind unsere zentralen Aufgaben. Dabei werden wir durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt.
Tarifbeschäftigte:
Die Besetzung der Stelle ist im Arbeitnehmer- oder im Beamtenverhältnis möglich, je nach Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Die Stelle ist bis Entgeltgruppe11 TV-L bzw.der Dienstposten bis Besoldungsgruppe A 12LBesGbewertet.
Fragen zum Bewerbungsprozess:
Frau Bezdiczka (Personalabteilung)
Tel.: 0711 3426-2170
E-Mail: Bewerbung@lbv.bwl.de
Fachliche Fragen
Herr Butz (Bereichsleitung DIPSY-Programmierung)
Tel.: 0711-3426-2656
Herr Wahl (Bereichsleitung DIPSY-Programmierung)
Tel.: 0711-3426-3034
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie uns bitte unter Angabe der Kennziffer 1115-DIPSY bis zum 27.07.2025 über das Bewerberportal oder per Mail an Bewerbung@lbv.bwl.de zu.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Datenschutzhinweise: Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und §§ 83 bis 88 Landesbeamtengesetz zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes verwendet. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet und nicht zurückgesandt.