Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bayern. Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorgaben des TV-L in Entgeltgruppe 9a bzw. 9b.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben durch Arbeitsplatzteilung gewährleistet ist.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.