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Ein internationales Unternehmen in der Luftfahrt sucht einen Servicetechniker (m/w/d) in Hamburg. In dieser Rolle sind Sie für die Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen verantwortlich. Ausbildung als Mechaniker oder Mechatroniker sowie gute Deutschkenntnisse sind erforderlich. Das Unternehmen bietet unbefristete Anstellung und zahlreiche Benefits wie 30 Tage Urlaub und Sonderzahlungen.
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Servicetechniker Luftfahrtindustrie (m/w/d)
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Du brennst für Technik und liebst es, Probleme praktisch zu lösen?
Du fühlst Dich in industriellen Anlagen wohl und willst dort arbeiten, wo andere Flugzeuge bauen?
Dann suchen wir genau Dich als Servicetechniker (m/w/d) für die Luftfahrtindustrie zur Unterstützung des Teams in Hamburg.
Du verantwortest die Wartung und Instandhaltung (DGUV V3 Prüfung) der technischen Anlagen und das Equipment in der Luftfahrtindustrie auf dem Gelände in Hamburg
Dazu gehört die Dokumentation der Instandhaltungsmaßnahmen
Die Systematische Fehlersuche und Behebungen von Störungen gehören zu deinen Aufgaben
Du führst regelmäßig funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen durch
Bewirb dich per WhatsApp mit dem Schlagwort "Servicetechniker Luftfahrtindustrie (m/w/d)-Hamburg".
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Mit der Übermittlung meiner Bewerbung erteile ich meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Kontaktaufnahme und zur Bewertung der Bewerbung. Umfasst ist auch meine freiwillige ausdrückliche Einwilligung gem. Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DS-GVO für Datenübermittlungen in Drittländer, an Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, Kunden, Personaldienstleister und Hoster (z.B. Office 365 oder Google Workspace) zu Zwecken der Kontaktaufnahme und zur Bewertung der Bewerbung und zum Daten-Hosting, insbesondere für solche Übermittlungen an Drittländer, für die kein Angemessenheitsbeschluss der EU vorliegt und in denen erhebliche Risiken und keine geeigneten Garantien für den Schutz meiner personenbezogenen Daten bestehen (z.B. wegen § 702 FISA, Executive Order EO12333 und dem CloudAct in den USA). Bei Abgabe meiner freiwilligen und ausdrücklichen Einwilligung war mir bekannt, dass in Drittländern unter Umständen kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist und das meine Betroffenenrechte gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden können. Ich kann die datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Mit meiner Handlung bestätige ich ebenfalls, dieDatenschutzerklärung und dasTransparenzdokument gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.