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Der Kreis Wesel sucht am Standort Kamp-Lintfort eine Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (29,25 Wochenstunden) für den befristeten Zeitraum vom 14.12.2026 bis 13.07.2028 an der Schule am Niederrhein – Förderschule für Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung.
Zu Ihren Aufgaben gehören fachliche Abstimmung, betreuung von Schülern, Beratung von Eltern und Lehrkräften sowie Mitwirkung bei Gutachten zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; Sie
Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden. Der Fachdienst Schulverwaltung und Regionale Bildungsaufgaben sucht für die Schule am Niederrhein – Förderschule für die Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung - mit Dienstort Kamp-Lintfort für den befristeten Zeitraum vom 14.12.2026 bis zum 13.07.2028 in Teilzeit mit 29,25 Wochenstunden eine/n Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter (m/w/d)
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Fengels Koordinationsleitung Förderschulen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2206 oder per E-Mail eric.fengels@kreis-wesel.de, sowie der Schulleiterin der Schule am Niederrhein, Frau Weber, unter Tel.-Nr. 02842-50340. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zur Bezahlung steht Ihnen Frau Deing im FD 11 Personalservice unter der Tel.-Nr. 0281/207-3112 oder per Mail emelie.deing@kreis-wesel.de zur Verfügung.
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews voraussichtlich am 30.11.2026 erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.