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Eine innovative Grundschule in Sachsen sucht einen engagierten Schulleiter, der die Verantwortung für die Schulführung übernimmt. Diese Rolle erfordert nicht nur eine Lehrbefähigung, sondern auch umfangreiche Erfahrung in der Schulorganisation und -entwicklung. Sie werden die Möglichkeit haben, kreative Konzepte zu entwickeln und die Schule aktiv zu profilieren. Die Stelle bietet die Chance, einen bedeutenden Einfluss auf die Bildung von Kindern zu nehmen und die Schulqualität nachhaltig zu verbessern. Bewerben Sie sich, um Teil eines dynamischen Teams zu werden und die Zukunft der Grundschule mitzugestalten.
Sachsen
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung, ist die Stelle eines Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen als stellvertretende/r Schulleiter/in oder in der Schulaufsicht bzw. im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das mit entsprechenden Voraussetzungen durch Beförderung oder Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiter/innen ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) - verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert die Gleichstellung der Geschlechter und ist an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt und werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein Nachweis der Schwerbehinderung beizufügen. Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen. Datenschutzinformationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.