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Region Hannover sucht zur Verstärkung am Standort Schule am Wasserwerk, Nordmannstraße 14 in 31311 Uetze, eine Schulhausmeisterin / einen Schulhausmeister (m/w/d). Die Förderschule für Geistige Entwicklung benötigt Unterstützung bei Sicherheit, Reinigung, Instandhaltung und Baumaßnahmen.
Zu den Aufgaben gehören Raumvorbereitung, Wartung, Park-/Außenanlagenpflege sowie Koordination von Bau- und Reinigungsdienstleistungen.
Ob Bildung, Jugend oder Verkehr - hier werden Aufgaben und Themen koordiniert, die die ganze Region betreffen.
Wir im Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten sind Träger von insgesamt 31 Schulen (12 Berufsschulen, 17 Förderschulen, dem Hannover-Kolleg und dem Abendgymnasium). Unsere Schulträgeraufgaben beinhalten u.a. die Sicherstellung der für den Schulbetrieb erforderlichen personellen Ressourcen. Wir koordinieren in diesem Zusammenhang u.a. die Besetzung der Schulhausmeisterstellen.
Zur Verstärkung unseres Teams an der Schule am Wasserwerk, Nordmannstraße 14 in 31311 Uetze, suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Schulhausmeister*in (m/w/d).
Die Schule am Wasserwerk ist eine Förderschule für Geistige Entwicklung, in der die Schüler*innen nach ihren individuellen Möglichkeiten selbstständig und in sozialer Integration leben, lernen und sich entwickeln können. Die sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt geistige Entwicklung hat die Aufgabe, jeder Schülerin und jedem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuellen erreichbaren Fähigkeiten und Fähigkeiten zu geben.
Die Aufgabenerledigung stellt erhöhte Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit. Es sind im Rahmen der Tätigkeit auch Räume aufzusuchen, die nicht barrierefrei sind
Die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs ist aus dienstlichen Gründen grundsätzlich nur innerhalb der Schulferien möglich.
Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Eine Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten bei besonderen Anlässen wird vorausgesetzt.
Hinweis: Für Beschäftigte in Schulen gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.
Die Region Hannover setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Sie arbeitet am Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes und ermutigt daher Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben.
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Region Hannover strebt an, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Verwaltung abbildet. Sie erkennt damit Vielfalt als Teil ihrer Unternehmenskultur an.
Informationen zu den Kriterien für die Festlegung des Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung finden Sie auf der Internetseite der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA).
Für Fragen und Informationen zum Stellenprofil stehen Ihnen Frau Lüke, Tel.: 0511 616 24235, und Frau Strohmeyer, Tel.: 0511 616 26600, aus dem Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten zur Verfügung; Ansprechperson im Team Operatives Personalmanagement 1 ist Frau Jonas Tel. 0511 616-29250.