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Schuldienst für das Lehramt an beruflichen Schulen

Saarland

Saarbrücken

Vor Ort

EUR 40.000 - 55.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Das Saarland sucht engagierte Lehrkräfte für berufliche Schulen. Bewerbungen sind sowohl für den 1. Februar als auch den 1. August 2025 möglich. Lehrkräfte werden in Mangelbereichen wie Metalltechnik, Sozialpädagogik und Informatik gesucht. Eine Anstellung im Beamtenverhältnis auf Probe, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.

Leistungen

Beamtenverhältnis auf Probe
Teilzeitbeschäftigung möglich

Qualifikationen

  • Befähigung für das Lehramt für berufliche Schulen erforderlich.
  • Erfahrung in den Mangelfächern wird bevorzugt.
  • Nachweis eines geeigneten Abschlusses ist notwendig.

Aufgaben

  • Unterrichten in den Fachrichtungen Metalltechnik, Sozialpädagogik, Gesundheit etc.
  • Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen.
  • Mitwirkung in Schulentwicklungsprozessen.

Kenntnisse

Metalltechnik
Sozialpädagogik
Gesundheit
Informatik
Musik
Bildende Kunst

Ausbildung

Zweite Staatsprüfung
Diplomprüfung (Universität) ou Masterabschluss

Jobbeschreibung

Schuldienst für das Lehramt an beruflichen Schulen

Stellenausschreibung

des Ministeriums für Bildung und Kultur

vom 1. August 2023

Das Saarland stellt zum 1. Februar 2025 und zum 1. August 2025 sowie auch während des gesamten Schuljahres Lehrkräfte für die allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich . Bitte beachten Sie, dass für diese beiden Termine jeweils eine gesonderte Online-Bewerbung erforderlich ist.

Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. Februar 2025 ist der 01. September 2024

In Mangelfächern (Fächern / Fächerkombinationen, in denen weniger Bewerbungen vorliegen, als Einstellungen vorgenommen werden können) können Bewerbungen auch nach diesem Fristende für den Termin des 1. Februar 2025 berücksichtigt werden.

Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. August 2025 ist der 28. Februar 2025

In Mangelfächern (Fächern / Fächerkombinationen, in denen weniger Bewerbungen vorliegen, als Einstellungen vorgenommen werden können) können Bewerbungen auch nach diesem Fristende für den Termin des 1. August 2025 berücksichtigt werden.

Aktuelle Mangelfächer sind : Bildende Kunst, Musik, Physik, Informatik, Gesundheit, Sozialpädagogik, Mechatronik, alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.

Für den festen Einstellungstermin des 1. August 2025 ist eine erneute Online-Bewerbung erforderlich.

Für Bewerbungen von Personen aus anderen Bundesländern, bei denen der Vorbereitungsdienst erst nach dem Bewerbungsschluss abgeschlossen wird, ist eine vorläufige Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes erforderlich. Die Bescheinigung sollte die Fächerkombination und die voraussichtliche Abschlussnote enthalten. Setzen Sie sich hierzu mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.

Ausgenommen von den oben genannten Fristsetzungen ist der Nachweis eines Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung, dieses kann nachgereicht werden.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.

Wir bieten eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, andernfalls im Arbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigung ist in allen Schulformen möglich.

Berufliche Schulen

Aktenzeichen D 4 – BS 4.1

Bewerben können sich Lehrkräfte (m, w, d) mit der Befähigung für das Lehramt für berufliche Schulen

  • aus dem technisch-gewerblichen Bereich mit den beruflichen Fachrichtungen z. B. Metalltechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Mechatronik und allgemeinbildende Unterrichtsfächer an beruflichen Schulen
  • aus dem sozialpflegerischen Bereich mit den beruflichen Fachrichtungen z. B. Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Sozialpädagogik, Gesundheit und allgemeinbildende Unterrichtsfächer an beruflichen Schulen
  • aus dem kaufmännisch-wirtschaftlichen Bereich mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und allgemeinbildenden Unterrichtsfächern an beruflichen Schulen

Im Bedarfsfall können sich zudem Lehrkräfte (m, w, d) an den beruflichen Schulen des Saarlandes

  • mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) mit den allgemeinbildenden Fächern Englisch, Französisch, Deutsch, Mathematik, Informatik, Bildende Kunst, Musik und benötigtem Zweitfach bewerben.

Die Einstufung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L.

Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsbogen aus und laden Sie die folgenden Unterlagen als PDF-Datei hoch :

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung
  • Zeugnis der Ersten Staatsprüfung bzw. der Diplomprüfung (Universität) oder des akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelor in derselben Fachrichtung oder der gleichwertigen Hochschulabschlussprüfung
  • Zeugnisse, Arbeitsverträge und Bescheinigungen über betriebspraktische

Tätigkeiten (auch nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung) bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung

  • ggf. Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • ggf. ein Nachweis der kirchlichen Unterrichtserlaubnis
  • bei Bewerbungen von Lehrkräften im Dienst anderer Bundesländer die Freigabeerklärung des jeweiligen Dienstherrn

Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen und ggf. weitere Unterlagen (Lichtbild, Geburtsurkunde und Hochschulzugangsberechtigung) werden im weiteren Bewerbungsprozess (ggf. zum Vorstellungsgespräch) von uns eingefordert.

Für Bewerbungen von Personen aus anderen Bundesländern, bei denen der Vorbereitungsdienst erst nach dem Bewerbungsschluss abgeschlossen wird, ist ein vorläufiger Bescheid des zuständigen Prüfungsamtes so früh wie möglich erforderlich. Der Bescheid sollte die Fächerkombination und die Vornoten enthalten. Setzen Sie sich dafür mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.

Eine Bescheinigung zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde erhalten Sie vom Ministerium für Bildung und Kultur. Bitte beantragen Sie mithilfe dieser Bescheinigung das erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Sie erhalten ebenfalls durch das Ministerium für Bildung und Kultur ein Formular zur Bestätigung des gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erforderlichen Nachweises eines bestehenden Immunschutzes gegen Masernviren bzw. zur Befreiung von der Impfpflicht durch Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.

Schwerbehinderte werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung wird außerdem auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Hauptvertrauensleute hingewiesen :

  • für die beruflichen Schulen : Frau Maria Altmeyer, KBBZ Halberg
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