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Ein führendes Unternehmen im Bereich der Kinderpflege in Mannheim sucht eine Schulbegleitung (m/w/d). Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung von Schülern im Schulalltag, die Dokumentation Ihrer Tätigkeiten sowie die Teilnahme an Fachgesprächen. Die Stelle bietet faire Entlohnung und Weiterbildungsmöglichkeiten ohne Schichtarbeit. Voraussetzungen sind ein Mindestmaß an pädagogischer Erfahrung und gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.
Die Bärenschule ist der Kita- und Schulbegleitdienst der opseo Gruppe. Als marktführendes Unternehmen im Bereich der außerklinischen Kinderversorgung verfügt die opseo Gruppe über eine Vielzahl von Tochterunternehmen, die kranke und schwerstkranke Kinder jeden Alters in unterschiedlichen Lebenssituationen versorgen und pflegen. Den Kita- und Schulbegleitdienst bieten wir bundesweit unter dem Markennamen Bärenschule an. Die Anstellung erfolgt bei Wichtelteam/Bärenschule.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir in 68219 Mannheim an der Rheinau Grundschule eine Schulbegleitung (m/w/d). Der voraussichtliche Gesamtstundenumfang beträgt 22-25 Stunden/Woche. Die Arbeitszeit ist an den Stundenplan gebunden.
Ihnen steht ein/-e Koordinator/-in als Kontaktperson zur Verfügung.
Über Ihre Tätigkeit sind von Ihnen schriftliche Dokumentationen nach unseren Vorgaben anzufertigen.
Die Teilnahme an Fach- und Fallgesprächen, Tagesdokumentation, Verlaufsbericht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, fachlichen Unterweisungen, Pflichtfortbildungen und am Onboarding sind zwingend erforderlich.
Die Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflüge und Fortbildungen kann erforderlich sein.
Ihren Urlaub können wir nur in den Zeiten der Schulferien in dem Bundesland der Schule oder der Schließzeiten der Kita gewähren.
Pädagogische Erfahrung: 18,76 €
Wir freuen uns, wenn Sie für Ihre Kontaktaufnahme/Bewerbung ein digitales Format nutzen. Verwenden Sie bitte unseren „Online Bewerben“ Button.
Sie haben Fragen? Persönlich erreichen Sie uns unter
Claudia Lainka
0152-27891216
06021-6260937
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzkonform vernichtet. Möchten Sie Ihre Unterlagen dennoch zurückhaben, können Sie diese nach Absprache selbstverständlich gerne bei uns abholen.
Wir freuen uns auf Sie!