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Eine etablierte Stadtverwaltung sucht engagierte Saisonkräfte für den Kommunalen Ordnungsdienst. In dieser spannenden Rolle überwachen Sie den ruhenden Verkehr, stellen Ordnungswidrigkeiten fest und entscheiden über Verwarnungen. Diese Position erfordert eine belastbare Persönlichkeit mit Kenntnissen im Straßenverkehrsrecht und der Fähigkeit, auch an Wochenenden im Außendienst zu arbeiten. Wenn Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem dynamischen Umfeld suchen, ist dies die perfekte Gelegenheit für Sie, aktiv zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt beizutragen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.09.2025 zur saisonalen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mehrere Mitarbeiter/innen (m, w, d) im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.
Entgelt:
Stundenlohn in Höhe von 14,50 EUR
Rahmenbedingungen:
• Einsatz im Vertragszeitraum vorwiegend an zwei Wochenenden im Monat / max. 8 Stunden pro Einsatztag
• Einsatzorte insbesondere in Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide
• mehrtägige Einweisung in das Aufgabengebiet ist erforderlich
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
24.04.2025
01.05.2025
Vollzeit, befristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Jonas Schwarz
Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.