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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel sucht eine Sachbearbeitung Vermittlung (m/w/d) unbefristet in Vollzeit. Sie steuern den Integrationsprozess, beraten bei Anträgen und arbeiten eng mit internen sowie externen Fachstellen zusammen. Direkte Vermittlung in Arbeit gehört ebenso dazu wie die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren.
Erwartet wird eine Befähigung für die 2. Laufbahngruppe oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss, verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung in der
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Castrop-Rauxel Hauptverwaltung
Stellenort:
Anstellungsart: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Berufsbezeichnung: Verwaltungsangestellte/r - gehobener Dienst
Vergütung: A10 LBesG/ EG 9c TVöD
Die Stadtverwaltung Castrop‑Rauxel ist eine moderne Dienstleisterin mit über 1300 Mitarbeitenden, die auf sehr vielfältigen Arbeitsplätzen ein gemeinwohlorientiertes, sinnstiftendes und flexibles Arbeiten ermöglicht. Als große Arbeitgeberin bietet sie spannende Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten für Nachwuchs‑, Fach‑ und Führungskräfte, die etwas bewegen wollen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Eintritt für den Bereich 57/ Jobcenter unbefristet in Vollzeit eine Sachbearbeitung Vermittlung (m/w/d).
Sie verfügen entweder über die Befähigung für die 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt, einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung als Sachbearbeitung in einem Jobcenter oder als Jobcoach/ Bildungsberater*in bei einem Bildungsträger.
Die Stadtverwaltung Castrop‑Rauxel fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung ihrer Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind ausdrücklich erwünscht.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.