Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Die Stadt Flensburg sucht einen Sachbearbeiter (m/w/d) zur Leistungsgewährung im Jobcenter Flensburg. Diese unbefristete Vollzeitstelle bietet die Chance, aktiv zur Förderung der Teilhabe von Arbeitsuchenden beizutragen. Sie arbeiten in einem sozialen und abwechslungsreichen Umfeld mit flexiblen Arbeitszeiten sowie einer Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten. Bewerber sollten ein einschlägiges Studium oder entsprechende Erfahrung mitbringen.
Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!
Bei der Stadt Flensburg ist im Jobcenter Flensburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeitung (m/w/d) in der Leistungsgewährung
unbefristet und in Vollzeit in der Entgeltgruppe 9b TVöD zu besetzen.
Die Eingruppierung wird anhand des individuellen Studien-/Ausbildungsabschlusses und der bisherigen beruflichen Tätigkeit vorgenommen und kann hiervon abweichen.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.
Das Jobcenter Flensburg stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II sicher. Wesentliche Aufgaben sind die Leistungsgewährung und die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für Kund/innen (m/w/d), die zum Teil durch komplexe Problemlagen belastet sind. Ziel ist es, mehr Teilhabe und die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Bei ausländischen Berufsabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
JBRP1_DE