Schleswig-Holstein
Stellenausschreibung
Über uns
Die Landesregierung bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021). Es bildet den Rahmen für die Förderung aus:
Mit dem LPW 2021 setzt die Landesregierung auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung, um die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins weiter voranzubringen. Flankiert wird dies durch die Förderung einer leistungsfähigen und modernen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Das Programm richtet sich unter anderem an gewerbliche Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Das Referat 21 ist für die Erstellung und Durchführung dieses Programms zuständig. Dazu gehört die Aufgabe, die Öffentlichkeit auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen und über die geförderten Projekte zu informieren. So soll vor allem auch der Mehrwert der EU-Förderung vermittelt werden („Tue Gutes – und sprich darüber!“). Eine weitere Aufgabe ist es, die digitale Abwicklung der Förderung, die Umstellung von auf Papier basierenden Verfahren Antragstellung, Archivierung Förderakten) auf volldigitale Prozesse umzustellen. Dabei kommt dem Referat 21 eine koordinierende Funktion zu, es ist sicherzustellen, dass die an der Abwicklung der Förderung beteiligten Stellen, die Digitalisierung entsprechend den Vorgaben des Referates 21 technisch selbst umsetzen.
Ihre Aufgaben
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen für die ausgeschriebene Stelle erforderlich:
Zudem wären wünschenswert:
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
per Mail mit dem Betreff „Bewerbung VII 217“ an oder in Papierform das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat VII 10, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Nicklaus